Entnommen der Festschrift 1000 Jahre Ockfen 1975:

OCKFEN

wird 1000 Jahre alt

Von Dr. Richard Laufner (Webdesign Klemens Minn)
 
Ältester schriftlicher Hinweis: 975
Im Besitz der Abtei St. Martin 975, 1168
Steuern und Abgaben im frühen Mittelalter, 1212
Forsthufer-Weistum , Steuern und Abgaben im 16. Jahrhundert
Gerichtsbarkeit / Abgaben: Ockfener Weistum von 1325
Aufruhr von 1381
Prozess um Rodung des Waldes oberhalb der Weinberge, 1489
Vermögensverhältnisse nach dem 30jährigen Krieg, Schätz- / Namensliste von 1651
Veränderte Besitzverhältnisse im 17 Jahrhundert
Huldigung gegenüber dem Abt von St. Martin bis 1779
Spitzenprädikat ,,bester weißer Wein" um 1790
Das Ende der geistlich-feudalen Vorrechte um 1800
Geschichte der Pfarrgemeinde St. Valentin

Ältester schriftlicher Hinweis: 975

,,Ich, Theoderich, durch göttliche Milde ausersehen, betraut mit der Hirtensorge für die Triererstadt, habe mich zur. Wiederherstellung der Kirchen und des göttlichen Kultus entschlossen. In Anbetracht dessen, dass die Kirche des hI. Martin (in Trier), in welcher der Leib des hl. Magnerich ruht, fast zugrunde gerichtet und ihrer Besitzungen beraubt wurde, habe Ich sie, von Mitgefühl bewogen, wiederhergestellt, sie dem frommen Abt Engelbert zur Leitung nach der Ordensregel unter Rückgabe der Besitzungen übertragen ... Ihr gehören innerhalb der Stadt Trier die Kirche St. Viktor (Trier-West), Sievenich (Sievenicher Hof), Kimmlingen (Kimmlinger Hof) und Beßlich, die Kirche St. Symphorian (Trier-Nord) mit ihrem Zubehör Lorich und Sirzenich, die drei Dörfer lrsch, Hockweiler und Korlingen; in Grach der Hof, ferner das Dorf Ockfen, Beßlich, Hockweiler... frei von, jeglichem Vogtsrecht und alles für immerdar unter dem Schutz Unserer Stola bzw. der meiner Nachfolger. Dieser Erbbesitz und diese Rechte wurden von dem hl. Magnerich dem Kloster übertragen. Gegeben 975."

So lautet im Auszug das älteste Schriftzeugnis über das Trierer Benediktinerkloster St. Martin und dessen Besitztümer in und bei Trier, an der Mosel und Saar. Es ist zugleich die ,,Geburtsurkunde" von Ockfen, auch wenn dessen ,,Geburt" sicherlich schon weit früher erfolgt sein dürfte. Darauf deutet der Ortsname - in der ältesten Überlieferung von 975 ,,Occava" - hin. Nach Prof. Dr. Wolfgang Jungandreas, dem jetzt 8ojährigen hochverdienten Erforscher der Orts- und Flurnamen des Trierer Landes, dürfte er als treverisch ,,occaba", als ursprünglicher Bachname zu deuten sein. Auf eine Existenz von Ockfen vor 975, ausgestellt von dem Trierer Erzbischof Theoderich (965-977), wird betont, dass der Trierer Bischof Magnerich (um 566-nach 587) bei der Gründung von St. Martin diesem Kloster die genannten Besitzungen und Rechte als Existenzgrundlage übertragen habe. Allerdings ist uns obige Urkunde von 975 für St. Martin nur noch in späterer Abschrift und nicht im Original erhalten, und ihr überlieferter Text entspricht mit Sicherheit nicht dem der ursprünglichen Ausfertigung. Dennoch können wir mit Dr. habil. Egon Boshof, der sich in seiner Habilitationsschrift ,,Das Erzstift Trier und seine Stellung zu Königtum und Papsttum im ausgehenden 10. Jahrhundert" Köln-Wien 1972 eingehend mit Erzbischof Theoderich und dessen Klosterpolitik beschäftigt hat (S. 119), feststellen:

Im Besitz der Abtei St. Martin 975, 1168

,,Die Besitzliste der uns überlieferten Fälschung dürfte von der tatsächlich ausgestellten Urkunde nicht wesentlich verschieden sein; die hier genannten Güter gehören nämlich nach der Tradition bereits zur Dos (Gabe) Magnerichs, teils sind sie später im Besitz der Abtei nachweisbar oder werden unter Besitz aufgezählt, der dem Kloster irgendwie entfremdet worden ist." Erzbischof Theoderichs Wiederherstellungsurkunde von 975 wurde mit Datum vom 18. Januar 975 durch Papst Benedikt VII. bestätigt, sie muß also vor diesem Zeitpunkt ausgefertigt worden sein. Leider ist auch diese päpstliche Bestätigung nur in einer Abschrift des 11. Jahrhunderts überliefert, die Verbesserungen auf Rasuren zeigt (Stadtbibliothek Trier, Handschrift 1379/143, Blatt 29, unten!). In der gleichen Handschrift findet sich von der gleichen Hand, welche die päpstliche Bestätigungsbulle für St. Martin niederschrieb, auch eine kurze Geschichte des Klosters bis in die Zelt der Trierer Doppelwahl 1008. Der Wahl des Luxemburger Grafensohnes Adalbero, Stiftspropst von St. Paulin bei Trier, zum Oberhirten der Trierer Kirche stand der von Kaiser Heinrich II. ernannte Megingaud entgegen. Die von 1008 an bis 1015 sich ereignenden kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Erwählten und ihren Anhängern, wobei Adalbero im Trierer Land die Übermacht besaß und sogar in der heutigen Basilika mehrmonatlicher Belagerung durch Kaiser Heinrich II. trotzen konnte, scheinen auch die Güter von St. Martin, darunter Ockfen, in Mitleidenschaft gezogen zu haben. Denn 1037 gibt der schließlich resignierende Adalbero von Luxemburg in seinem Testament unter anderem Ockfen an das Kloster St. Martin zurück. 1168 bestätigt der Trierer Erzbischof Hillin dem Kloster St. Martin zu Trier den Besitz seiner Güter und Rechte, darunter auch die ,,Villa Ockefa cum banno et thelonio et decima sauce terre". Das Kloster St. Martin besaß demnach nicht nur das Dorf Ockfen, sondern auch die Grundherrschaft, Zolleinkünfte und den Zehnten von verlehntem Eigenland (salica terra).

Steuern und Abgaben im frühen Mittelalter, 1212

Das Dorf Ockfen gehörte ursprünglich zum Bischofsgut. Dass der Trierer Erzbischof auch nach Rückgabe von Ockfen an das Kloster St. Martin zu Trier noch Besitzungen und Rechte dort besaß, zeigt uns das Verzeichnis der jährlichen Einkünfte und Rechte des Trierer Erzbischofs Johann I. um 1212 (Liber annallum jurium archiepiscopi et ecclesiae Trevirensis). Ockfen wurde zusammen mit dem der Benediktinerinnenabtei St. lrminen-Oeren zu Trier gehörigen Nachbardorfe Schoden veranlagt: ,,In Schoden und Ockfen gibt jedes einzelne Haus bei Übernachtung des Erzbischofs ein Viertzel Hafer (30 Liter), ein Brot, ein Huhn und einen Denar. Vier Hufen hat dort das Bauamt (das Amt für öffentliche Bauten. Gemeint sind die Landesburgen und die Bischofspfalzen im Erzstift Trier) zur Ausstattung. Zum Fest des hl. Andreas (30. November) sollen vom Eigenland des Erzbischofs 7 Schillinge gegeben werden.

Ferner gibt für das erzbischöfliche Hofgut jedes Haus zu Weihnachten 1 Denar, mit Ausnahme der Schöffen. (Diese waren wegen ihres öffentlichen Amtes als Urteilsfinder davon befreit.) Ferner sollen in einem Jahre Mitte Mai 8 Schillinge Freisinger Denare, in einem anderen 12 Schillinge gegeben werden. Zum Peter-und-Paul-Tag (29, Juni) 6 Denare vom (verpachteten) erzbischöflichen Eigenland. Der Erzbischof besitzt dort 9 Achten (herrschaftliche Ländereien).

Davon kann bis auf erzbischöflichen Widerruf von einer Acht die Hälfte bebaut werden. Von den anderen 8 empfängt der Erzbischof den fünften und den zehnten Teil. Diese 9 Achten umfassen ungefähr 100 Morgen. Ferner ist dort eine Wiese, die 20 Fuder Heu liefert. Ferner soll jeder Gehöfer der erzbischöflichen Grundherrschaft 9 Frontage jährlich dem Erzbischof mit dem Pflug leisten, sofern er einen besitzt. Wer keinen hat, mit der Hacke. Ferner hat dort der Erzbischof allein den Kammerwald. Aus ihm erhält er die Ihm zukommenden Einkünfte. Der Meier dieses (erzbischöflichen) Hofgutes soll zu Weihnachten dem Erzbischof ein Schwein liefern, 5 Schillinge, 3 Sester (15 Liter) Wein und für 3 Denare Brot (etwa 3-4 Pfund Brot). Zu den drei Jahrgedingen soll der Meier den Schultheiß bei sich aufnehmen und ihn für drei Nächte versorgen. Morgens soll der Schultheiß sich selber versorgen. Andererseits besitzt der gleiche Meier eine halbe Hufe (ca. 15 Morgen) mit allen Rechten, vier Morgen (Ackerland) und eine Wiese." Soweit die deutsche Übersetzung aus dem lateinischen Text. Leider sind Schoden und Ockfen bei diesen Abgaben und Gütern zusammengefaßt, so dass nicht deutlich wird, wo das Herrenland des Erzbischofs und dessen Hofgut lag, in Schoden oder in Ockfen.

Forsthufer-Weistum , Steuern und Abgaben im 16. Jahrhundert

Wie dauerhaft solche Rechte waren, zeigt das Forsthufer-Weistum zu Irsch, Serrig, Beurig, Ockfen, Schoden in einer Niederschrift des 16. Jahrhunderts. Es heißt darin: ,,Auckfen und Schoden, so was sie jahrligs meinem gnädigen Herrn (dem Trierer Erzbischof) verpflicht seint. Weiters auch der Forsthufer weist, so wan nechsthiebei ligen zwei Dorfer, nemblich Auckfen und Schoden. Welcher Man darinnen ein Haus raucht mit wonhaftig Besitzunge, der ist meinem gnädigen Herrn schuldig ein Viertzel Haber und ein Huen und ein Heller, auch ein Brod, das vier Heller wert seie, oder vier Heller davor (dafür). Das seind sie schuldig zu geben des Sonntags nach St. Lucastag" (LukasEv.-Tag am 18. Oktober). Als neue Abgabe kommt hinzu: ,,Darumb, dass die arme Leute (Bezeichnung der grundhörigen Bauern) das Gereicht geben, nembug die Heber (Hafer), welche Schirmhaber heist, derhalben geschicht (geschieht) dass mein Her von St. Martein oder die Abtissin von Oehren oder mein Her Vogt alle in drechtig weren und wollen einen armen Man verdrucken (bedrücken), so soll derselbe Man gehen zu lrsch bei den Meier, Burgen (Bürgen) machen (stellen). Alsdann soll der Meier gehen bei die Ambtleute (gemeint sind wohl die kurfürstlichen Amtmänner der Ämter Saarburg, Pfalzel usw.) und sich mit Ihnen der armer Leut halber befragen, damit sie der Unpilligkeit (zu-) vorkommen mogen, derumb den die arme Leut ihren Schirmhaber geben..." Wie der Name ,,Schirmhaber" andeutet, handelt es sich um eine Naturalabgabe für den vom Landesherrn gewährten Schutz und Schirm - eine Steuer also, die um 1212 noch nicht erhoben wurde. Im 17. und 18. Jahrhundert wurde aus dieser Naturalabgebe eine Geldsteuer, der ,,Ehe- und Schirmgulden". Er wurde von jedem kurtrierischen Ehepaar erhoben, von Witwen nur die Hälfte.

Gerichtsbarkeit / Abgaben: Ockfener Weistum von 1325

Dennoch war und blieb das Trierer Kloster St. Martin der Grund- und Gerichtsherr von Ockfen nach dem lateinischen Ockfener Weistum von 1325. Es wurde niedergeschrieben in der oberen Kammer des Hofhauses der Abtei zu Ockfen. Das Hofhaus war also zweigeschossig. Die Schöffen wiesen, dass dem Abt und Konvent von St. Martin ,,gehören die Menschen des Dorfes Ockfen, der Bann, die Weide, die Fischerei, alles Fliegende in der Luft und in den Feldhainen, die Wälder und alles, was innerhalb der Dorfmarken liegt, ganz und gar und der Saarfluß vom ,,Kolenbusch an bis zum Kissilbach'' zur Hälfte als den wahren Grundherren des Ortes mit vollem Recht. Dem zur Zeit amtierenden Abt leisten die Schöffen den Treueid. Der Abt des Klosters ernennt die Schöffen und setzt sie ein, wenn es nötig ist, nach dem Rat der anderen Schöffen. Die Gerichtsbußen fallen zu zwei Drittel an das Kloster, zu einem Drittel an den Vogt, dem Inhaber der Schutzgewalt über das Kloster (der nicht genannt ist). Diese Einnahmen können aber nur aus der mittleren und niederen Gerichtsbarkeit kommen, da das Hochgericht allein dem Landesherrn zugesprochen wird, ebenso der große und kleine Zehnte. Der Abt hält jährlich drei Jahrgedinge ab, zum Remigiustag (1. Oktober), zu Weihnachten und am Donnerstag nach dem 2. Sonntag nach Ostern unter Anwesenheit des Vogtes. Er hat ihm dafür 1 Sester Wein (5 Liter), für 2 Denare Brot (etwa 1 kg), für 2 Denare Fische und 1/2 Malter Hafer (für die Pferde) zu liefern. Beim dritten Jahrgeding nach Ostern braucht er dem Vogt keinen Hafer liefern. Denn derselbe soll seine Pferde auf den Klosterwiesen weiden lassen, unter Bewachung und auf eigene Gefahr.

Wenn die Ockfener Schöffen an der Urteilsfindung zweifeln, sollen sie in die Abtskammer nach St. Martin kommen und dort das Urteil von den Schöffen zu Sievenich erhalten. Von den Eigengütern des Klosters, gelegen in der Nachbarschaft und im Bann des Dorfes, sollen sie von dem Zehnten (der an den Erzbischof geht) den siebten Teil des Fruchtwachstums empfangen. Der dem Dorfe benachbarte Wald ist reines, Eigen des Klosters und der Vogt hat dort keinerlei Rechte. Beim Verkauf von Erbgütern der Dorfbewohner hat der Abt Vorkaufsrecht. Wenn irgendwelche Güter wegen säumiger Zinszahlung nach Schöffenspruch der Abtei anheimfallen, soll davon der Vogt, solange sie sich in der Hand des Klosters befinden, nichts bekommen. Ferner kann niemand ohne Treueidleistung gegenüber dem Abt in jenem Dorf irgendwelche Hufengüter haben. Von jedem Haus erhält der Erzbischof jährlich zum Remigiustag (1. Oktober) 1 Viertzel Hafer (30 Liter), 1 Huhn, 1 Denar und 1 Brot für 1 Denar.

Der Vogt pflegt von dem Dorf jährlich drei Steuern zu beziehen, nämlich 4 Pfund Denare Trierisch, 8 Melter (1 Malter = 150 kg oder 250 Liter, also 1200 kg) und eines von zwei Fudern Wein bei einem guten Herbst. Er kann diese Steuern zwar nicht erhöhen, jedoch verringern, wenn der Ernteertrag dies erfordert. Die Ockfener sind verpflichtet, ihre Korn- oder Weinsteuer jährlich mit ihren Wagen und auf ihre Kosten dem Vogt in sein Haus bei Saarburg oder bei Ayl und nirgendwoandershin zu liefern. Bei der Heuernte auf den Wiesen des Vogtes sind die Dorfbewohner gehalten, bei Vogtsbrot das gemähte Heu zu breiten, das getrocknete Heu zu sammeln und zu häufen und nicht mehr. Ferner haben sie einmal jährlich den Vogtswingert auf dessen Kosten umzugraben. Wenn ihnen zur Essenszeit (mittags) das Essen zum Frühstück nicht besorgt wird, können sie den Weinberg verlassen, ohne den Vogt zu beleidigen. Jährlich zum carnisprivio (1. Fastensonntag) soll der Vogt aus jedem Haus ein Huhn erhalten." Soweit das Ockfener Weistum von 1325.

Aufruhr von 1381

Es zeigt uns deutlich die starke Abhängigkeit der Ocktener von ihrer Grundherrschaft, der Abtei St. Martin zu Trier, und von ihrem Vogt, aber auch die verhältnismäßig geringe Belastung durch Frontage und Abgaben. Dennoch muß man bei Bewertung dieser Abgaben auch die geringen Ernteerträge berücksichtigen, die oft kaum für den Eigenbedarf reichten und sicherlich nicht bei den nicht seltenen Mißernten. In einem solchen Fell war die Abgabe eines Siebtel der Ernte für den Grundherrn und des Zehnten für den Landesherrn zweifellos eine schwere Last, die vom ,,armen Mann", wie damals der grundhörige Bauer bezeichnenderweise hieß, nur unwillig getragen wurde. Die Ockfener scheinen jedenfalls nicht immer bequeme Grunduntertanen gewesen zu sein. Im Jahre 1381 muß es zur Aufruhr der Ockfener gegen die geistliche Grundherrschaft gekommen sein. Das Kloster St. Martin scheint nur durch ein Bündnis mit dem Ritter Dietrich von Daun, Herrn zu Bruch/Eifel, und seinen Freunden des Ockfener Aufstandes Herr geworden zu sein ,,umb uns gemein Lude zu Ockfan zu twingen und zu dringen, die uns ungehorsam waren, uff unser beide Koste und Verlust".

Prozess um Rodung des Waldes oberhalb der Weinberge, 1489

Rund hundert Jahre später, 1489, kommt es erneut zum Streit zwischen der Abtei St. Martin und der Gemeinde Ockfen wegen des Waldes oberhalb der Ockfener Weinberge. Des Prozeßprotokoll liegt noch heute in der Stadtbibliothek Trier als Handschrift Nr. 1664/355 mit 267 Seiten. Die Ockfener hatten einige Jahre vorher den Klosterwald mit Zustimmung des Klosters teilweise mit der Begründung ausgehauen, ,,der were den Wingarten schedelich, die Sonne abezuhalten ader Vogel und Gedirs zu Zyllen habet", hatten etliche Fuhren Holz davon ins Kloster geliefert, dann Äcker angelegt und schließlich den Wald als Dorfeigentum bezeichnet, offenbar wegen der geleisteten Rodungsarbeiten. Vor dem kurfürstlichtrierischen Hofgericht in Trier kam es zwischen Abt und Konvent von St. Martin und dem Zender sowie der Gemeinde von Ockfen zu einem längeren Prozeß. Zu 18 Artikeln der klagenden Abtei wurden 35 Zeugen vernommen. Der Abt von St. Martin verwies auf die uralten Rechte seines Klosters, urkundlich verbrieft und mündlich von den Schöffen zu den Jahrgedingen gewiesen. Er betonte nicht ohne Spott (S. 265) ,,das doe die Scheffen gewonlichen von hundert jaren haint gewesen (gewiesen): Is enhabe in dem Dorff zu Ockfa keyn Manne also vill eygenen Erbs, das man eynen dreystempeltigen Stole daruff moige setzen; es enwerde dan von eyme Apt zu Senth Mertin bestanden (verpachtete)". Dieses Protokoll enthält das Urteil leider nicht, welches die kurfürstlichen Räte des Trierer Hofgerichtes fällten. In der Hauptfrage bezüglich des Eigentums am Wald zwischen Ockfen und Schoden kam es, wie uns Armin Tille in seiner Geschichte der Abtei St. Martin (Trierisches Archiv, Heft 4, Trier 1900, 8.77) berichtet, 1492 zu einem Vergleich. Das alte Weistum von 1325 besteht zu Recht. Der ,,alte Wald"... ist ,,sunderlich Eigengut des CIosters", und der dortige ,,Bienenfund" gehört dem Abt. Im ,,Jungen Walt" dürfen die Ockfener mit Erlaubnis des Abtes das benötigte Bau- und Brennholz schlagen und holen, ebenso der Abt, jedoch ohne den Wald zu verwüsten.

Vermögensverhältnisse nach dem 30jährigen Krieg, Schätz- / Namensliste von 1651

Wie groß war dieses Dorf Ockfen damals? Die ältesten Angaben darüber erhalten wir aus dem kurtrierischen Feuerbuch von 1563. Ockfen besaß damals 20 Feuerstellen und damit etwa ebenso viele Häuser. Dass sich an dieser Zahl über Generationen wenig änderte, zeigt die kurtrierische Steuerliste des Amtes Saarburg von 1624: 21 Besteuerte. Über die ärmlichen Vermögensverhältnisse nach dem 30jährigen Krieg, der das Trierer Land besonders in den Jahren 1632 bis 1643 verheerte, gibt uns die Schätzungsliste von 1651 für des Amt Saarburg bei Ockfen gute Aufschlüsse:

Ockfen besitzt damals nur noch 12 Häuser, davon zwei verfallen. Die Schätzung der Ockfener Häuser liegt zwischen 25 Gulden und 100 Gulden. Ein Haus wer offenbar so verfallen, dass es keinen Wert mehr darstellte. 3 Häuser wurden mit 25 Gulden, 2 mit 30 Gulden, 3 mit 50 Gulden, 1 mit 75 Gulden und 2 mit je 100 Gulden (in einer Hand) angesetzt. Ein Morgen Land wurde mit 15 Gulden taxiert, ein Ohm Wein (150 Liter) mit 16 1/2 Gulden. An eigenem Land besitzen zwei Ockfener nichts, die übrigen haben zwischen 2 1/2 und 4 Morgen Land. An eigenem Weinwachstum ernten zwei Ockfener 1/4 Ohm (ca. 38 Liter), zwei Ockfener 1/2 Ohm (75 Liter), drei Ockfener 1 Ohm (150 Liter), ein Ockfener 11/2 Ohm (225 Liter) und ein Ockfener 4 Ohm (600 Liter). An Vieh besitzen vier Ockfener je 1 Pferd und 1 Kuh, zwei Ockfener je 1 Pferd, ein Ockfener 1 Pferd und Bienenvölker, ein Ockfener Bienenvölker und der reichste Ockfener 3 Pferde und 1 Kuh, welcher 2 Häuser hat und auch den meisten Weinertrag mit 4 Ohmen sowie mit 200 Gulden ,,Nahrung" sonstige gewerbliche Einkünfte nachweist. Er ist ,,vinitor" (Winzer) des Abtes von St. Martin. Er heißt Gerhardt Feilen. Die anderen Namen lauten: Mühlers Claß, Webers Thönes, Langen Lambert, Witwe Schneiders Adam Susanne, Thönes Hanß, Heym Claß, Büß Gerhardt, Witwe Britten Bartholomäus Barbara, Scho Michael, Schreiner Michael. Vermutlich sind die Namen Mühlers, Schneiders, Schreiner gleichzeitig auch Berufsbezeichnungen. Eigens angegeben sind die Berufe Leineweber bei Webers Thönes, Taglöhner bei Büß Gerhardt und Vinitor (Winzer) des Abtes von St. Martin bei Feilen Gerhardt und bei Schreiner Michael. Ob von diesem ältesten Ockfener Einwohnerverzeichnis des Jahres 1651 noch Namensträger heute existieren?
 

Noch im Jahre 1684 war die Zahl der Ockfener Haushalte mit 14 nach der Steuerliste dieses Jahres kaum größer. Rechnen wir mit fünf Hausbewohnern im Durchschnitt, so ergibt sich eine Ockfener Einwohnerschaft für 1684 von etwa 70 Personen. Bei der Steuerrevision des Jahres 1740 war die Zahl auf 145 Personen gestiegen und betrug 1787 bei erheblichem Rückgang nur 97 Einwohner. Zur Zeit der französischen Herrschaft im Trierer Land von 1794-1814 zählte Ockfen 1809 167 Seelen. 1818, am Beginn der Zugehörigkeit zum Königreich Preußen, lebten in Ockfen 205 Einwohner, 1843 283, 1871 329, 1905 449, 1939 521 und 1950 495 Einwohner (nach Statistik von Rheinland-Pfalz, Bd. 34. Die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz 1815-1950. Bad Ems, 1954, 8.122).

Veränderte Besitzverhältnisse im 17 Jahrhundert

Wir erinnern uns der spöttischen Bemerkung beim Prozeß zwischen der Trierer Abtei St. Martin und der Gemeinde Ockfen, dass die einzelnen Ockfener nicht soviel eigenes Erbland besäßen, dass man einen dreistempeligen Stuhl darauf setzen könnte. Dieser Zustand am Ende des Mittelalters (1489) änderte sich im Laufe der folgenden 250 Jahre recht erheblich. Und zwar trotz der schlimmen Notzeiten im 17. Jahrhundert, wo Kriege und fremde Besatzungen des Trierer Land schwer leiden ließen. Als am Anfang einer neuen, wie man hoffte besseren Zeit unter der Regierung des Trierer Erzbischofs und Kurfürsten Franz-Ludwig v. Pfalz-Neuburg 1719 zur gerechten Besteuerung eine Vermessung des Eigentums im Kurstaat Trier durchgeführt wurde, ergab sich für die Gemeinde Ockfen ein recht verändertes Bild: Zwar besaß die Trierer Abtei St. Martin immer noch einen erheblichen Teil der Ockfener Gemarkung und war der größte Grundbesitzer dort. Dennoch überwog der weltliche Besitz bei weitem. Ockfen besaß danach insgesamt 239.811 Weinstöcke (die Weinstöcke standen damals enger als heute, etwa auf 0,8 qm). Davon besaß die Abtei St. Martin 31.833 Stock. Ebenso vom Ackerland von insgesamt 88 Morgen 155 Ruten nur 6 Prozent. An Gärten und Wiesen, insgesamt 57 Morgen 130 Ruten, kamen auf den Grundherrn St.-Martin-Kloster zu Trier 20 Prozent. Noch deutlicher zeigt sich diese Änderung beim Wild- und Rottland, wo von 113 Morgen 97 Ruten St. Martin nur rund 4 Prozent innehatte (vgl. Stadtarchiv Trier, Landmaß-Rechnungen 1719).

Huldigung gegenüber dem Abt von St. Martin bis 1779

Ungeachtet dieser Besitzveränderungen blieb der Abt von St. Martin nach wie vor Vogt-, Grund-, Lehens- und Zinsherr der Einwohner von Ockfen. Dies. bezeugen zwei Berichte über Huldigungen der Ockfener gegenüber dem Abt von St. Martin aus den Jahren 1766 und 1779. Sie sind uns im 2. Band der handschriftlichen ,,Histona diplomatica monasterii sancti Martini" (heute unter Nr. 2164/703, 5. 430-433 und 446-449), zusammengestellt von dem vorletzten Abt des Klosters Karl v. Sachs und dem Klosterkellner (Ökonom) Joseph Schreiner, überliefert. Am 18. September 1766 fanden sich vor dem damaligen Abt Paul Lejeune, dem Klosterkellner Karl v. Sachs und anderen, ,,die auswärtigen Gehöfer vorgeladen zur Huldigung durch den dahiesigen Gerichtsboten ebenso die Ockfener Gemeinde" (-mitglieder) im Hofhaus der Abtei in Ockfen ein: von Ockfen 20, darunter euch zwei Frauen, von lrsch 44, von Saarburg 21, von Beurich 10, von Serrig 2, von Schoden 6, von Luxemburg 1 Vertreter des Jesuitenkollegs, von Trier Graf v. Metternich und Johann Ludwig und von Kirf P. E. v. Lassaulx, zusammen 107 namentlich genannte Grunduntertanen. Sie schworen folgenden Eid, der in seiner Fassung noch durchaus den Geist des Mittelalters widerspiegelt:

,,Ich N. N. schwöre und gelobe dem hochwürdigen Herrn Paul Lejeune, der Abtey St. Martin Abten, meinem Vogt-, Grund-, Lehen- und Zinsherrn treu und hold zu seyn, sein und seines Convents Nutzen zu prüfen und fur Schaden zu warnen; ihme zu Gebot und Verbot zu gehorsamen und all dasjenige zu leisten, was zur vogteilicher, Lehen-, Grund- und Zinsgerechtigkeit gehörig und einem treuen Unterthanen gebühret und zu stehet. So wahr mir Gott hilfft und sein heiliges Evangelium."

Die Erlaubnis zu dieser althergebrachten Huldigung hatte mit Schreiben vom 1. März 1766 namens des Trierer Kurfürsten Johann Philipp v. Walderdorff der Hofrat zu Ehrenbreitstein gegeben. Sie erfolgte allerdings, im Zeitalter des landesfürstlichen Absolutismus offenbar als etwas anachronistisch und eigentlich nur dem Landesherrn gebührend angesehen, ohne besondere Freude. Heißt es doch: ,,Wollen Ihro Churfürstliche Gnaden supplizierendem Abten auf dessen Rechte zu Ockfen, die Huldigung in hergebrachter Maße nicht zu hindern, doch also, dass er den gantzen Actum und insbesonder auch mit Einrückung der gewöhnlicher Eydsformel in beglaubter Gestalt hiernächst unterthänigst einschicke." Die gleiche Huldigung wurde dem Nachfolger des Abtes Lejeune, Karl v. Sachs, am 17. Mai 1779 in Ockfen zuteil, in Beisein des abteilichen Oberschultheißen gegen 9 Uhr vormittag. Zum Schluß baten Meier und Gerichtsschöffen ,,für sich und hiesige Untertanen bzw. Gehöfer bei ihren althergebrachten Gerechtigkeiten belassen zu werden, worauf der Hochwürdige Herr erwiderte, dass alles bei dem bleiben sollte, was wohl hergebracht, dem Schöffenweistum gemäß, somit auch die abteyliche Gerechtsame und ohnverrückter Besitzstand nachsichführen thäte". Nach dem Huldigungsakt wurde den Schöffen ein Essen, den übrigen Untertanen auf Kosten des Abtes Wein und Brot gereicht. Es sollte die letzte Huldigung gegenüber dem uralten geistlich-feudalen Regime in Ockfen sein. Zehn Jahre danach brach die Französische Revolution aus, und 15 Jahre später bestand dieses ancien Regime im Trierer Land nicht mehr.

Spitzenprädikat ,,bester weißer Wein" um 1790

Was wissen wir aus dieser alten Zeit von der Lebensart der Bevölkerung von Ockfen und ihrem Hauptprodukt, dem Wein? Glücklicherweise besitzen wir um 1790 in der Beschreibung des kurtrierischen Amtes Saarburg (abgedruckt in der Trierischen Chronik, 11. Jahrg., Trier 1915,8.173) darauf eine Antwort: Die Ockfener werden darin als sehr fleißig bezeichnet, dabei etwas schwelgerisch. Sie ernähren sich vom Wein- und Ackerbau und Lohegewinnung. Ihr Wachstum wird mit dem Spitzenprädikat ,,bester weißer Wein" bezeichnet. Außer Ockfen erhielt im Amt Saarburg kein Weinbauort ein solches Prädikat. Der Nachbarort Wiltingen, ebenfalls berühmt wegen seines ausgezeichneten Wachstums ,,Scharzhofberger", gehörte damals zum Herzogtum Luxemburg in den österreichischen Niederlanden.

Das Ende der geistlich-feudalen Vorrechte um 1800

Mit der Eroberung des linken Rheinufers durch die französischen Revolutionsarmeen 1794 und der Einverleibung in die Französische Republik 1797 bzw. 1801 in den Friedensschlüssen von Campoformio und Luneville wurden die uralten geistlich-feudalen Vorrechte mit den Klöstern und Stiftern aufgehoben, und man ließ nach einer kurzen Periode, wo die Kirchengüter als Nationaldomänen verstaatlicht worden waren, die meisten dieser Nationaldomänen an Private versteigern, so auch in Ockfen. Versuche mit neuen Bebauungsmethoden durch den Landrat des Kreises Saarburg, v. Cohausen (1819-1847), mit ,,niederen Rahmenbau", wie Servetius Muhl in seinem Büchlein ,,Der Weinbau an Mosel und Saar" Trier 1845 (S. 22), berichtet. Etwa um dieselbe Zeit, 1849, gibt der frühere Landrat des Kreises Prüm Geh. Regierungsrat Georg Bärsch in seiner ,,Beschreibung des Regierungs-Bezirks Trier" (S. 316) im Kreis Saar den Weinen vom Scharzhof die Bezeichnung ,,von ganz vorzüglicher Güte", läßt aber dann gleich ,,die Weine von Wiltingen, Ockfen (besonders den Bocksteiner) und Canzem" folgen. Auch der Regierungsrat Otto Beck zählt in seiner ,,Beschreibung des Regierungs-Bezirks Trier" (1. Band, S. 543) 1868 den ,,Ockfener (besonders den Bocksteiner und Geisberger) zu den besten Weinlagen an der Saar". Und so ist es bis heute geblieben.

Geschichte der Pfarrgemeinde St. Valentin

Wir haben bisher nur die tausendjährige Ortsgeschichte von Ockfen behandelt. Zu ihr gehört jedoch auch das kirchlich-religiöse Leben. Nach Prof. Dr. Ferdinand Pauly, dem Kirchenhistoriker des Bistums Trier, war Ockfen bis zum Ende des 18. Jahrhunderts Filiale der Mutterkirche Serrig-lrsch (vgl. Siedlung und Pfarrorganisation im alten Erzbistum Trier. Das Landkapitel Merzig. Trier 1967, S. 79-80). 1495 willigt der Pfarrer von lrsch (bei Saarburg), Heinrich von Prüm, in einem Vertrag mit der Gemeinde Ockfen, vertreten durch den Zender Stephan. zur Förderung des göttlichen Kultus in den Bau einer neuen Kapelle in Ockfen ein, allerdings unter der Voraussetzung, dass hierdurch die Rechte der Mutterkirche in lrsch nicht geschmälert würden. Die Ockfener versprechen, dass sie dem Pfarrer von lrsch für die Feier der hl. Messe in der neuen Kapelle zum Martinstag im November (11.11.) alljährlich die Summe von 6 Gulden Trierisch, der Gulden zu 24 Albus, durch den Zender auszahlen werde. Die Ausfertigung befindet sich heute im Stadtarchiv Trier (Abt. Auswärtige Orte, Ockfen). Pfarrechte hat diese Kapelle nicht erhalten, obwohl die Abtei St. Martin zu Trier in Ockfen die Grundherrschaft besaß und daran Interesse gehabt haben könnte. Allerdings war die Abtei auch in der Pfarrgemeinde lrsch begütert. 1807 kamen Ockfen und die bisherige Wiltinger Filiale Schoden zur neuen Pfarrei lrsch bei Saarburg und gehörten zu ihr bis 1943. In diesem Jahr wurde dann aus den beiden Filialen von lrsch, Ockfen und Schoden, die neue Pfarrei Ockfen Schoden gebildet, wie sie noch heute besteht. Leider erlitt die bisherige Filialkirche und jetzige Pfarrkirche von Ockfen (erbaut 1904-1906) ebenso wie zahlreiche Häuser des Dorfes bei den schweren Kämpfen gegen Ende des zweiten Weltkrieges vom 22. bis 26. Februar 1945 um die Bunkerstellungen des Westwalls bei Ockfen Schoden zwischen der deutschen Wehrmacht und der US-Armee (siehe den Bericht des Kriegstagebuches im Kreisjahrbuch 1974, S. 378-386) große Schäden. Ihre Beseitigung sollte noch lange dauern. Doch damit sind wir unserer Gegenwart nahe gekommen, für die jene Tage, Zerstörungen und Verluste allerdings ebenso Erinnerungen oder Überlieferungen wurden wie jenes ganze Jahrtausend Ockfener Geschichte.

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